Das sehr alte Brauchtum des Böllerschießens zu verschiedenen Anlässen geistlicher und weltlicher Feste erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird auch bei und angeboten und gelebt.
Voraussetzung ist ein Mindestalter von 21 Jahren und eine Mitgliedschaft im Schützenverein. Der Versicherungsschutz über den BSSB (Bayerischen Sportschützenbund) kann auch über eine Zweitmitgliedschaft erfolgen.